TERMINSACHE: 31. März 2013
Ende der Übergangsregelung für Ultraschallgeräte
Entspricht Ihr Ultraschall-Doppler den Mindestanforderungen?
Machen Sie den Ultraschall KV-CheckFür geprüfte Ärzte ist am 31. März 20131 die Übergangsregelung für extra- und/oder intrakranielle Dopplersonographie-Geräte abgelaufen.
Das bedeutet, alle Doppler-Geräte müssen die für Abrechnungszwecke festgelegten apparativen Mindestanforderungen entsprechend der aktuellen KV Ultraschallvereinbarung erfüllen.
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich unsere Geräte-Checkliste an und überprüfen Sie selbst, ob Ihr Doppler-Gerät den aktuellen Anforderungen entspricht.
Sie wissen bereits, dass Ihr Ultraschall-Dopplersystem ersetzt werden muss?
Dann nutzen Sie doch unser Doppleraustauschprogramm. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot – natürlich auch für den Austausch von Fremdgeräten.
Kommen Sie auf uns zu, wir informieren Sie ausführlich über die wichtigen Änderungen im Bereich Ultraschall.
1 Ärzte die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geprüft wurden, unterliegen einer abweichenden Regelung (vgl. http://www.kbv.de/Ultraschall.html). Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen hierzu bitte direkt an Ihre regionale KV-Geschäftsstelle.