TERMINSACHE: 31. März 2013
Ende der Übergangsregelung für Ultraschallgeräte

Entspricht Ihr Ultraschall-Doppler den Mindestanforderungen?

Machen Sie den Ultraschall KV-Check

Für geprüfte Ärzte ist am 31. März 20131 die Übergangsregelung für extra- und/oder intrakranielle Dopplersonographie-Geräte abgelaufen.

Das bedeutet, alle Doppler-Geräte müssen die für Abrechnungszwecke festgelegten apparativen Mindestanforderungen entsprechend der aktuellen KV Ultraschallvereinbarung erfüllen.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich unsere Geräte-Checkliste an und überprüfen Sie selbst, ob Ihr Doppler-Gerät den aktuellen Anforderungen entspricht.

Sie wissen bereits, dass Ihr Ultraschall-Dopplersystem ersetzt werden muss?

Dann nutzen Sie doch unser Doppleraustauschprogramm. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot – natürlich auch für den Austausch von Fremdgeräten.

Kommen Sie auf uns zu, wir informieren Sie ausführlich über die wichtigen Änderungen im Bereich Ultraschall.

Schnellkontakt-Formular

Name*
E-Mail*
Nachricht*
Zusätzliche Angaben:
Anfrage
Telefon
Firma
Ort
Die gekennzeichneten * Eingabefelder sind Pflichtfelder.
Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten im Rahmen unserer Datenschutzerklärung gespeichert und zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail, postalisch oder telefonisch (siehe Impressum) widerrufen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

1 Ärzte die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geprüft wurden, unterliegen einer abweichenden Regelung (vgl. http://www.kbv.de/Ultraschall.html). Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen hierzu bitte direkt an Ihre regionale KV-Geschäftsstelle.